Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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10.06.2021
Löschungsankündigungen
14.12.2020
Termine
01.11.2019
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
01.11.2019
Termine
01.11.2019
Entscheidungen im Verfahren
04.09.2019
Entscheidungen im Verfahren
29.07.2019
Entscheidungen im Verfahren
29.07.2019
Termine
19.07.2019
Entscheidungen im Verfahren
18.04.2017
Termine
01.06.2015
Termine
29.05.2015
Eröffnungen
23.04.2015
Sicherungsmaßnahmen
28.04.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
04.06.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
10.04.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 06.02.2010 bis zum 31.12.2010
04.03.2010
Neueintragungen